Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am be Around Partnerprogramm
Stand: November 2022
Die be Around GmbH, vertreten durch Moritz Kothe, Thomas Bruns und Dagmar Faltis, Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin (nachfolgend "be Around") bietet ein Partnerprogramm zur Generierung von Anfragen durch die Schaltung von Werbemitteln im Internet an. Die Geschäftstätigkeit der be Around GmbH ist die Vermittlung von Interessentenanfragen für Investitionsgüter bzw. Dienstleistungen, die an qualifizierte Anbieter aus dem be Around-Netzwerk weitervermittelt werden (Lead-Generation). Die Partner („Affiliates") generieren diese Anfragen im Rahmen des Partnerprogramms für be Around. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Affiliate und be Around. Der Affiliate bewirbt die bereitgestellten Werbemittel oder Internetadressen auf seiner Internetseite und erhält eine Werbevergütung, wenn eine Anfrage über seine Internetseite erfolgreich generiert wird.
Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Affiliates werden nicht anerkannt, es sei denn, be Around stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Ein fehlender Widerspruch fremder AGB stellt keine Zustimmung dar.
Abwicklung der Leistungen
be Around ist verantwortlich für die Abwicklung der Dienstleistung inklusive aller damit zusammenhängenden Vorgänge wie Rechnungsstellung, Stornierungen und die Abrechnung sowie Auszahlung der Affiliate-Vergütungen.
Zustandekommen des Vertrages, Vertragsdauer
Für das Zustandekommen des Partnervertrages sind die Anmeldung und die Registrierung des Affiliates über unser Portal erforderlich. be Around stellt dazu ein Online-Antragsformular zur Anmeldung als Teilnehmer am Partnerprogramm bereit. Nach Absenden des ausgefüllten Formulars und etwaiger Vervollständigung der persönlichen Angaben im Account des Affiliates wird be Around die Anmeldung prüfen und über die endgültige Aufnahme des Affiliates entscheiden. Mit der Anmeldung erkennt der Affiliate diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne jede Einschränkung an.
Die Teilnahme steht jedem offen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. be Around setzt für ihre Affiliates keine besonderen Anforderungen voraus, lehnt jedoch grundsätzlich Bewerber ab, deren Internetseiten gegen geltendes Recht verstoßen, die pornographische, diskriminierende oder fremdenfeindliche Inhalte verbreiten.
Die Mitgliedschaft im Partnerprogramm ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und grundsätzlich kostenfrei. Entgelte können nur bei gesonderten Vereinbarungen über Zusatzleistungen oder Sonderkonditionen entstehen.
Durch die Teilnahme am Partnerprogramm wird kein Handelsvertretervertrag geschlossen, auch begründet sie keine Geschäftsbeziehung im Sinne einer Gemeinschaft oder Gesellschaft der Parteien. Die Parteien sind nicht berechtigt, im Namen des jeweils anderen aufzutreten und/oder Erklärungen im Namen der jeweils anderen Partei abzugeben oder anzunehmen.
Zuteilung der Affiliate-Kennung, Zuordnung von Aktionen
Die Geschäftstätigkeit gegenüber den Affiliates und die Abrechnung der Werbevergütung werden mit dem Affiliate-System abgewickelt. Dafür stehen jedem Affiliate nach der Anmeldung eine eindeutige Kennnummer (PartnerlD) und individueller html-Code zur Verfügung, durch die alle Aktionen, die ein Interessent über die bereitgestellten Werbemittel tätigt, dem Affiliate zugeordnet werden.
Der Affiliate bindet ausgewählte Werbemittel über einen vorgegebenen Hyperlink in seine Internetseite ein. Die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung der Links liegt im Verantwortungsbereich des Affiliates. Nur wenn die Werbemittel ordnungsgemäß und unverändert eingesetzt werden, kann gewährleistet werden, dass eine Vermittlung des Affiliates korrekt erfasst und vergütet wird.
Zur korrekten Erfassung der Aktionen und der Zuordnung der Interessenten zum Affiliate wird die PartnerlD im html-Code oder in Cookies verwendet. Cookies werden dabei automatisch in Textdateien auf dem Computer des Interessenten abgelegt. Technisch bedingt kann ein Interessent solche Cookies löschen oder die Annahme verweigern. Ein Vergütungsanspruch seitens des Affiliates setzt voraus, dass eine Aktion durch die im Link übergebene PartnerlD oder durch Erfassung der PartnerlD aus einem Cookie eindeutig zugeordnet werden kann.
Zugang zum Online Affiliate-System (Auswertung & Reporting)
Der Affiliate hat mit seiner individuellen PartnerlD und persönlichem Kennwort die Möglichkeit, jederzeit Zugriff auf das Online Abrechnungs- und Verwaltungssystem zu nehmen und kann insbesondere die zur Verfügung gestellten Werbemittel und den Stand der aktuell aufgelaufenen Vergütungen auf seinem Affiliate-Konto einsehen.
Der Affiliate hat in seinem Account die Möglichkeit, seine persönlichen Angaben jederzeit zu aktualisieren. Er ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich und verpflichtet, diese Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten und Änderungen unverzüglich vorzunehmen.
Alle vermittelten Leistungen werden im Affiliate-Account in den Kategorien Offen, Bestätigt, Storniert und Ausgezahlt, jeweils mit der Art der vermittelten Leistung und der angefallenen Werbevergütung ausgewiesen.
Nutzung und Einbindung der Werbemittel
be Around stellt dem Affiliate unterschiedliche Online-Werbemittel, z.B. in Form von Grafiken (Banner, Logos), I-Frame-Fragebögen, Textlinks (nachfolgend „Klassische Werbemittel“) oder API-Schnittstelle zur Verfügung und berechtigt ihn für die Zeit der Zusammenarbeit, die bereitgestellten Medien im Rahmen des Partnervertrags zu verwenden. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf Werbemittel für Produkte, die in Bezug auf die Tätigkeit des Affiliates mit be Around abgestimmt sind. Es erlischt mit der Beendigung des Vertrages.
Die für den Zweck der Bewerbung speziell bereitgestellten Medien dürfen nur im Rahmen des Partnerprogramms der be Around verwendet werden.
Der Affiliate kann die bereitgestellten Werbemittel auf beliebigen Internetseiten einsetzen, wenn diese mit dem Partnervertrag in Übereinstimmung stehen. Alle Domains, auf denen klassische Werbemittel eingesetzt werden, sind aber zur Möglichkeit der Prüfung zeitnah mit der Bewerbung im persönlichen Account des Affiliates einzutragen.
Der Affiliate darf die bereitgestellten Werbemittel nur mit schriftlicher Zustimmung der be Around abändern. Insbesondere ist er nicht berechtigt, Vermittlung von Interessentenanfragen mit anderen als den angegebenen Leistungsdaten zu bewerben. be Around ist jederzeit zu Änderungen bzgl. der bereit gestellten Online-Werbemittel berechtigt.
Das Einbuchen in sogenannte Adware Netzwerke (z.B. Zango, Hotbar) und die Werbemittelplatzierung auf Websites, die Dialer, Spyware oder Schadsoftware (Malware) enthalten, ist untersagt.
Anbieter von Cashbacksystemen werden nach vorheriger Prüfung nur dann zugelassen, wenn die Teilnahme für den Nutzer kostenlos ist. Anbieter von Paidmails sind vom Partnerprogramm ausgeschlossen.
Die Werbemittel dürfen ausschließlich auf den Websites integriert werden, dessen Adresse im Rahmen des Partnerprogramms bei uns registriert wurde.
Der Partner verpflichtet sich Werbemittel unverzüglich von seiner Website zu entfernen wenn dieser durch be Around dazu aufgefordert wird.
Preise, Abrechnung und Auszahlung der Werbevergütungen, Anpassung der Preise
Die dem Affiliate zustehende Vergütung ist produktabhängig. be Around sieht hierzu standardmäßig einen Revenue Share als Vergütungsmodell vor. Beim Revenue Share Vergütungsmodell schuldet die be Around die Vergütung nur bei erfolgreicher Qualifizierung des vom Affiliate vermittelten Lead. Die Qualifizierung kann hierbei auch telefonisch erfolgen. Die anteilsmäßige Höhe der Vergütung (Share) an den Affiliate ist abhängig vom ausgewählten Produkt und wird zwischen be Around und dem Affiliate festgelegt. Die Vereinbarung kann per Textform erfolgen (E-Mail oder Fax ausreichend). Das Vergütungsmodell kann in Einzelfällen abweichen und muss zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden (bspw. CPA Vergütungsmodell). Die Vergütung wird nach Prüfung und Bestätigung der Anfragen dem Affiliate gutgeschrieben und bis zum 21. des darauf folgenden Monats mit der Abrechnung zur Zahlung fällig, soweit ein Mindestbetrag von 5 Euro erreicht wird. Darunter liegende Beträge werden in die Abrechnung des Folgemonats übernommen. Der Anspruch des Affiliates auf die Vergütung entsteht mit Erstellung der Endabrechnung für den vorangegangenen Monat. Guthaben auf dem Affiliate-Konto werden nicht verzinst.
Anfragen über API-Schnittstellen, sowie iFrames müssen mindestens folgende Kriterien erfüllen:
Vollständiger Name
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Die Kriterien können vertraglich und nach Absprache gesondert angepasst werden.
Anfragen durch klassische Werbemittel müssen folgende Kriterien erfüllen:
Das Werbemittel muss ordnungsgemäß eingebaut sein.
Anfragen müssen die geforderten Kriterien auf der jeweiligen Website erfüllen.
Eine Vergütung wird in folgenden Fällen nicht ausgezahlt:
Scherz-Anfragen: Anfragen mit falschen Kontaktdaten (z.B. Mickey Mouse)
SPAM: Vom System erkannte falsche Kontaktdaten (z.B. systemisch generierte Kontakte, vor allem E-Mail Adressen, die eine bestimmte Kombination an Zahlen und/oder Buchstaben enthalten)
Doppelte Anfragen: Anfragen von Interessenten, die bei be Around bereits vorhanden waren.
Auslandsanfragen: Anfragen, die für Investitionsgüter bzw. Dienstleistungen außerhalb von Deutschland gestellt wurden.
Keine Anbieter im PLZ-Gebiet: Wenn auf Grund der Postleitzahl kein Anbieter vorgeschlagen werden kann (z.B. bei falscher Angabe der PLZ oder bereits bestehender Anfrage ohne Möglichkeit einen weiteren Anbieter vorzuschlagen)
Testanfragen
Erläuterung zu „Kein Anbieter im PLZ Gebiet“: Sollte für eine Anfrage kein Anbieter in dem entsprechenden PLZ Gebiet zur Verfügung stehen, so bleibt diese zwei Wochen in unserem System aktiv. Sollte sich in dieser Zeit ein passender Anbieter finden, wird die Anfrage weitervermittelt und vergütet. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Zeit wird die Anfrage nicht qualifiziert und dementsprechend storniert. Diese Anfragen werden im Affiliate-Account als „storniert" ausgewiesen.
Auszahlungen auf ein deutsches Bankkonto sind für den Affiliate kostenfrei. Sofern Auszahlungen vom Affiliate per Scheck oder Überweisung ins Ausland angefordert werden, berechnet be Around den banküblichen Gebührensatz für Auslandsüberweisungen.
Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten und Auslagen für die Werbetätigkeit des Affiliates ist neben der vereinbarten Vergütung ausgeschlossen.
be Around ist berechtigt, die Preise für vom Affiliate generierte Leads durch die Übermittlung einer Preisänderungsankündigung mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen zu ändern. Im Fall der Änderung der Preise durch be Around steht dem Affiliate das Recht zu, den Vertrag bis zum Ablauf der Ankündigungsfrist zu kündigen. Die Kündigung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem die neuen Preise wirksam werden. Kündigt der Affiliate nicht, so gelten nach Ablauf der Ankündigungsfrist die neuen Preise. Hierauf weist be Around den Affiliate bei Übermittlung der Preisänderungsankündigung hin.
Gewerbsmäßige Tätigkeit, Versteuerung der Einkünfte
Der Affiliate ist bei einer selbständigen, auf dauerhafte Gewinnerzielung angelegten Tätigkeit selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls ein Gewerbe anzumelden. be Around weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme privater Internetseiten an einem Partnerprogramm dazu führen kann, dass diese Internetseiten nicht mehr als "privat" sondern als "gewerblich" einzustufen sind und damit einer anderen wettbewerbsrechtlichen Beurteilung unterliegen.
Sofern der Affiliate als Unternehmer im Sinne des §2 UStG geführt wird und Anspruch auf eine Auszahlung der Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erhebt, bestätigt er jederzeit und ausdrücklich durch geeigneten Nachweis (z.B. Gewerbeanmeldung, Ust.-ldNr.), dass er berechtigt ist, in Rechnungen gem. § 14 UStG einen gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer vorzunehmen und insbesondere nicht als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG Abs. 1 tätig ist. Gutschriften zzgl. der gesetzlichen Ust. erfolgen erst ab dem Monat, in dem die Mitteilung eingegangen ist. Eine wegen verspäteter Mitteilung rückwirkende Korrektur bereits ohne Umsatzsteuer ausgestellter Gutschriften erfolgt nicht.
Der Affiliate ist für die Versteuerung der Einkünfte aus diesem Vertrag selbst verantwortlich und wird die erhaltenen Werbevergütungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ggf. seinem zuständigen Finanzamt zur Kenntnis bringen.
Leistungen und Pflichten des Anbieters
be Around stellt dem Affiliate alle für die Bewerbung der angebotenen Leistungen erforderlichen Links, Werbemittel sowie Anleitungen zur Verfügung und gewährleistet, dass die über diese korrekt kodierten Links erfassten Leistungen bearbeitet, gebucht und dem Affiliate in seinem Online-Account zeitnah dargestellt und vergütet werden.
be Around wird den üblichen Aufwand betreiben um zu gewährleisten, dass das Affiliate-System 24 Stunden am Tag verfügbar ist. Bei einem Systemausfall wird sich be Around unverzüglich bemühen, die Verfügbarkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen notwendig sind oder durch Dritte, nicht verbundene Unternehmen, verschuldet sind.
be Around übernimmt keine Garantie, dass der Betrieb der Werbemittel und der Login ins Abrechnungssystem ständig verfügbar oder fehlerfrei erreichbar sind. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass eine geringe Anzahl von Transaktionen nicht protokolliert werden kann. Ein Anspruch gegen be Around seitens des Affiliate entsteht daraus nicht. Insbesondere ist be Around nicht für Störungen und Beschränkungen der bereitgestellten Werbemittel verantwortlich, sofern sie unabwendbar (höhere Gewalt, Streik, Katastrophen oder Energieversorgungsschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen) oder für einen ordnungsgemäßen Betrieb des be Around Affiliate-Systems erforderlich sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Störungen im externen Datennetz inkl. Hausanschluss bei Netzbetreibern, Internet-Access und/oder Serviceprovidern, Stromausfall, Feuer oder Wassereinbrüche.
Recht und Pflichten des Affiliates
Der Affiliate betreibt seine Internetseite eigenständig und unabhängig. Er ist konzeptionell, technisch, inhaltlich sowie im Design allein für seine Internet-Präsenz verantwortlich, beachtet für seine selbst erstellten Seiten und insbesondere für die Bewerbung des Internetauftritts die Patent-, Urheber-, Schutz-, Marken- und andere gewerbliche Schutz- sowie Persönlichkeitsrechte Dritter und verpflichtet sich, diese unter keinen Umständen (insbesondere SEA und SEO) zu verletzen.
Der Affiliate stellt be Around im Voraus von sämtlichen Schadensersatz- und Haftungsansprüchen sowie Kosten frei, die be Around daraus entstehen, dass ein Anspruch gegen diese geltend gemacht wird, demzufolge verwendete Werbung oder Inhalte des Affiliates gegen oben genannte Rechte und/oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen.
Der Affiliate hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Internetseite ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Impressum enthält und dieses entsprechend der Impressumspflicht eindeutig den Inhaber der Internetseite benennt.
Der Affiliate ist verpflichtet, darauf zu achten, dass auf den von Ihm betreuten Internetseiten keine Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige Inhalte, beleidigende, diskriminierende und/oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Geschlecht, Rasse, Religion, Behinderung, Nationalität, Alter oder sexueller Neigung erscheinen.
Der Affiliate hat seine Daten in anwendungsadäquaten Abständen, mindestens jedoch einmal wöchentlich, als Datensatz oder in ausgedruckter Form zu sichern.
Der Affiliate verpflichtet sich, eine